Nehmen Sie mit mir telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.Telefon: +43 677 64 33 22 66 E-Mail: praxis@ausdrucksstark.atBitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich während meinen Therapieeinheiten keine Anrufe entgegennehmen kann.Ich rufe Sie verbindlich zeitnah zurück.
2.
Fachärztliche Verordnung
Die erste Therapieeinheit findet im Rahmen einer logopädischen Diagnostik statt.Bitte bringen Sie hierfür eine fachärztliche Verordnung mit(z.B. von Kinderärzt*innen, Neurolog*innen, Zahnärzt*innen, HNO-Ärzt*innen).Darauf sollte stehen: 10x60 Min. Logopädie (T3)
3.
Therapieablauf
Die Therapie wird individuell auf Sie oder Ihr Kind abgestimmt. Die Behandlungszeit beläuft sich auf 60 Minuten für und mit dem Patienten/der Patientin.Nach jeder Therapieeinheit wird verrechnet.Es kann bar oder mittels Bankomat gezahlt werden.4.Kosten & RückerstattungAls Wahllogopädin arbeite ich mit folgenden Gesundheitskassen zusammen: SVS, bva, KFA und ÖGK. Je nach Gesundheitskasse bekommen Sie ca. 30-70% des Kassentarifs refundiert.Bei einer privaten Zusatzversicherung können die Kosten bis zu 100% rückerstattet werden.Nach Ende eines Therapieblocks von 10 Einheiten erhalten Sie eine Sammelrechnung für die Einreichung bei Ihrer Gesundheitskasse.Hinweis zur Refundierung:Bitte lassen Sie die Verordnung von Ihrer Gesundheitskasse chefärztlich bis spätestens zur zweiten Therapieeinheit bewilligen.Für die SVS bekommen Sie im Rahmen der Diagnostikeinheit einen individuellen Behandlungsplan ausgestellt. Diesen brauchen Sie zur chefärztlichen Bewilligung des 10-er Blocks, zusammen mit Ihrer Verordnung.Zum aktuellen Zeitpunkt besteht bei der ÖGK und bva keine Bewilligungspflicht.TerminabsageSollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine rechtzeitige Absage (bis 24 Stunden vor dem geplanten Termin).Eine kurzfristige Absage gilt als Therapieausfall und muss daher verrechnet werden.
Nehmen Sie mit mir telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf.Telefon: +43 677 64 33 22 66 E-Mail: praxis@ausdrucksstark.atBitte haben Sie dafür Verständnis, dass ich während meinen Therapieeinheiten keine Anrufe entgegennehmen kann.Ich rufe Sie verbindlich zeitnah zurück.
2.
Fachärztliche Verordnung
Die erste Therapieeinheit findet im Rahmen einer logopädischen Diagnostik statt.Bitte bringen Sie hierfür eine fachärztliche Verordnung mit(z.B. von Kinderärzt*innen, Neurolog*innen, Zahnärzt*innen, HNO-Ärzt*innen).Darauf sollte stehen: 10x60 Min. Logopädie (T3)
3.
Therapieablauf
Die Therapie wird individuell auf Sie oder Ihr Kind abgestimmt. Die Behandlungszeit beläuft sich auf 60 Minuten für und mit dem Patienten/der Patientin.Nach jeder Therapieeinheit wird verrechnet.Es kann bar oder mittels Bankomat gezahlt werden.4.Kosten & RückerstattungAls Wahllogopädin arbeite ich mit folgenden Gesundheitskassen zusammen: SVS, bva, KFA und ÖGK. Je nach Gesundheitskasse bekommen Sie ca. 30-70% des Kassentarifs refundiert.Bei einer privaten Zusatzversicherung können die Kosten bis zu 100% rückerstattet werden.Nach Ende eines Therapieblocks von 10 Einheiten erhalten Sie eine Sammelrechnung für die Einreichung bei Ihrer Gesundheitskasse.Hinweis zur Refundierung:Bitte lassen Sie die Verordnung von Ihrer Gesundheitskasse chefärztlich bis spätestens zur zweiten Therapieeinheit bewilligen.Für die SVS bekommen Sie im Rahmen der Diagnostikeinheit einen individuellen Behandlungsplan ausgestellt. Diesen brauchen Sie zur chefärztlichen Bewilligung des 10-er Blocks, zusammen mit Ihrer Verordnung.Zum aktuellen Zeitpunkt besteht bei der ÖGK und bva keine Bewilligungspflicht.TerminabsageSollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um eine rechtzeitige Absage (bis 24 Stunden vor dem geplanten Termin).Eine kurzfristige Absage gilt als Therapieausfall und muss daher verrechnet werden.